Werde Teil des „Weihnachtlichen Rentierzaubers“ 2025
Der Sommer liegt noch in der Luft – und doch blicken wir schon voller Vorfreude auf die festliche Jahreszeit!
Am 1. und 2. Adventssonntag (30. November & 7. Dezember 2025) verwandelt sich die Rentierfarm in Kaltenholzhausen wieder in ein stimmungsvolles Winterwunderland – mit liebevoll dekorierten Ständen, besonderen Geschenkideen und einer einzigartigen Atmosphäre.
Jetzt Aussteller werden!
Du hast originelle, handgefertigte oder besondere Produkte, die perfekt auf einen Weihnachtsmarkt passen?
Dann bist du beim „Weihnachtlichen Rentierzauber“ genau richtig!
Bewirb dich bis spätestens 15. September 2025 per E-Mail an:
📧 weihnachtsmarkt@kaltenholzhausen.de
Wichtige Infos für Aussteller
-
Markttermine:
– Sonntag, 30. November 2025
– Sonntag, 7. Dezember 2025
– jeweils von 14:00 bis 19:00 Uhr
– Teilnahme an einem oder beiden Terminen möglich -
Standgebühren:
– 20 € für einen Sonntag
– 30 € für beide Sonntage -
Standausstattung:
– Holzstände (120 × 80 cm) werden gestellt
– In Ausnahmefällen auch Zelte (300 × 300 cm) verfügbar
– Eigene Stände sind nicht vorgesehen
– Präsentationshilfen wie Tische oder Regale bitte selbst mitbringen -
Strom & Technik:
– Stromanschlüsse stehen zentral bereit
– Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen bitte selbst mitbringen -
Sanitäranlagen:
– Vor Ort vorhanden
Was uns wichtig ist
Der „Weihnachtliche Rentierzauber“ lebt von seiner besonderen Stimmung – und dazu trägst auch du bei!
Wir wünschen uns Aussteller, die ihre Produkte liebevoll präsentieren und ihre Stände kreativ dekorieren. Bitte verzichte auf Roll-ups, Werbebanner oder Fahnen. Stattdessen freuen wir uns auf stimmungsvolle Dekorationen, die dein Angebot weihnachtlich in Szene setzen.
Hinweis zur Auswahl:
Die Zahl der Standplätze ist begrenzt. Vorrang haben Aussteller mit Produkten, die noch nicht vertreten sind und zur Vielfalt des Marktes beitragen.
Das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung – und auf ein unvergessliches Adventserlebnis in Kaltenholzhausen! (Link zum Anmeldeformular)
Teilnahmerichtlinien – Weihnachtsmarkt in Kaltenholzhausen
- Allgemeines
Veranstalter ist die Ortsgemeinde Kaltenholzhausen (nachfolgend: Veranstalter).
Diese Teilnahmerichtlinien gelten für den Vertrag zwischen dem Veranstalter und Ausstellern, Beschickern, Unternehmern und Gastronomen (im Folgenden: Teilnehmer), die sich in Abstimmung mit dem Veranstalter am Markt beteiligen. - Bedingungen
Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Teilnehmern wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Bestandteil des Vertrags, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. - Ort und Zeit des Marktes, Leistungen des Veranstalters
a. Der Weihnachtsmarkt findet auf dem Gelände der Rentierfarm in Kaltenholzhausen statt.
b. Der Marktbetrieb ist für zwei Veranstaltungstage genehmigt.
c. Die Veranstaltungstermine sowie Öffnungszeiten werden jährlich durch den Veranstalter bekannt gegeben.
d. Der Veranstalter erbringt folgende Leistungen:
- Organisation und Durchführung des Marktes, inkl. Einholung notwendiger Genehmigungen
- Aufbau der Strominfrastruktur, Strombereitstellung bis zu den zentralen Verteilpunkten
- Müllentsorgung und Grundreinigung nach Veranstaltungsende
- Einheitliche Außenbeleuchtung
- Bewerbung der Veranstaltung über lokale Medien, Online-Kanäle und Hinweisschilder
- Anmeldung und Zulassung
Alle Anmeldungen sind verbindlich, begründen aber keinen Anspruch auf Zulassung.
Die Zulassung erfolgt nach Auswahl durch den Veranstalter. Bewerbungen nach Anmeldeschluss können nur ausnahmsweise berücksichtigt werden.
Bei Überbuchung erfolgt eine Auswahl nach inhaltlicher Vielfalt, Qualität und Kreativität. Ein Anspruch auf bestimmte Standplätze besteht nicht – auch dann nicht, wenn Teilnehmer in Vorjahren regelmäßig denselben Platz erhalten haben.
Die Platzvergabe erfolgt mit Blick auf Sicherheit, Erreichbarkeit und einen reibungslosen Ablauf.
- Rücktritt
Nach schriftlicher Zusage durch den Veranstalter ist ein Rücktritt oder eine Flächenreduzierung nicht mehr möglich.
Standgebühren und entstandene Zusatzkosten sind in diesem Fall in voller Höhe zu entrichten.
Ausnahmen gelten nur bei gesetzlichem Rücktrittsrecht oder höherer Gewalt. Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
- Rechte des Veranstalters
Verstöße gegen diese Richtlinien können jederzeit zum entschädigungslosen Ausschluss führen.
Dies gilt insbesondere bei:
- Nicht genehmigtem Warensortiment
- Missachtung von Sicherheitsauflagen
- Verlust gewerblicher oder gaststättenrechtlicher Genehmigungen
- Wiederholten oder groben Pflichtverletzungen
Ein Ausschluss kann auch während der Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
- Teilnahmegebühren
Die Standgebühr beträgt:
- 20 € bei Teilnahme an einem Sonntag
- 30 € bei Teilnahme an beiden Sonntagen
Die Zahlung ist unmittelbar nach Aufforderung fällig. Bei Nichtzahlung kann der Stand anderweitig vergeben werden.
Auch bei Nichtantritt ohne Veranstalterverschulden besteht Zahlungspflicht.
- Warensortiment und Standbetrieb
Zugelassen sind überwiegend weihnachtliche und handgefertigte Geschenkartikel. Abweichende Sortimente bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Nicht zum Markt passende Waren können vom Veranstalter ausgeschlossen werden.
- Marktstände und Dekoration
Der Veranstalter stellt zugelassenen Teilnehmern eine passende Marktfläche sowie – je nach Konzept – einheitliche Marktstände zur Verfügung.
Die Platzzuteilung erfolgt am Veranstaltungstag zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Auf- und Abbau sowie Betrieb erfolgen eigenverantwortlich.
Teilnehmer verpflichten sich zur:
- Prüfung von überlassenem Material vor Inbetriebnahme
- ordnungsgemäßen Rückgabe nach der Veranstaltung
- weihnachtlichen Gestaltung der Innen- und Außenseiten ihres Standes
- Einhaltung von Brandschutzvorgaben
Die Nutzung von Marktbuden zur Einlagerung erfolgt auf eigenes Risiko. Verankerungen im Boden sind nicht gestattet.
10. Elektrotechnische Versorgung
Der Veranstalter stellt Stromanschlüsse an zentralen Verteilstationen bereit.
Teilnehmer sind für die sichere Verbindung vom eigenen Stand zum Verteiler selbst verantwortlich und müssen eigene Verlängerungskabel und Steckdosen mitbringen.
Alle Geräte und Kabel müssen den VDE-Richtlinien entsprechen.
Die Installation darf nur durch fachkundige Personen erfolgen.
Teilnehmer sind verpflichtet, sämtliche arbeits-, gewerbe- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten und dies auch gegenüber beauftragten Dritten sicherzustellen.
11. Lebensmittelhygiene und Anforderungen an Verkaufsstände
Die Kreisverwaltung Rhein-Lahn stellt für ortsveränderliche Verkaufsstände auf Märkten, Volksfesten, Vereinsfeiern und ähnlichen Veranstaltungen spezifische Anforderungen und Merkblätter bereit. Diese orientieren sich an den Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) und beinhalten wichtige Anforderungen für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.
Das offizielle Merkblatt „Anforderungen an ortsveränderliche Verkaufsstände für Lebensmittel“ sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung Rhein-Lahn im Bereich Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene. Dort stehen auch weitere relevante Merkblätter und Formulare zur Verfügung:
Alle Teilnehmer, die Lebensmittel verkaufen oder verarbeiten, sind verpflichtet, sich eigenständig über die dort genannten Anforderungen zu informieren und diese einzuhalten.